Globale Textbausteine für Zeugnisbemerkungen
Neu (Stand 29.11.2024):
Jeder globale Textbaustein ist mit einer eindeutigen ID versehen, die das Wiederfinden und die Verständigung über einzelne Textbausteine erleichtern soll.
Folgendes Namensmuster der IDs wurde implementiert: zwei Großbuchstaben und 2 Ziffern (fortlaufende Nummer 00-99)
Beispiel: EN-04.
(für Entlassung aus Gymnasium 9. Jgst-G8)
Die beiden Großbuchstaben in der ID sind die beiden ersten Buchstaben des ersten Substantivs im Titel der Zeugnisbemerkung.
- Die Zeugnisbemerkungen sind mit Schlagworten versehen, die eine Filterung im Feld „Suche“ ermöglichen sollen:
- Schulformen: GS,GemS,Gym,GemSmOS,FöZ,BBS,AGym (nur sinnvoll, wenn Beschränkungen der Verwendung auf bestimmte Schulformen bestehen)
- Zeugnistypen: HJ, EJ,AZ,AHR, FHR
- Jahrgangsstufen: 01,02,03,04,05,06,07,08,09,10,Q1,Q2,Q3
- zentrale Begriffe im Zeugnistext, die nicht im Titel enthalten sind (Titel wird immer durchsucht und ist als Filterkriterium nutzbar)
- Bezug auf Paragraphen der Schulverordnung
Der Aufstieg in die Jahrgangsstufe (HIER NACHFOLGENDE JGST. EINTRAGEN) erfolgt mit dem Vorbehalt, dass {Vorname} zum Schulhalbjahr in die Jahrgangsstufe (HIER AKTUELLE JGST. EINTRAGEN) zurücktreten muss, wenn die Gründe für diesen Vorbehalt weiterhin vorliegen. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe. Wenn am Ende der wiederholten Jahrgangsstufe diese Voraussetzungen erneut vorliegen, wird {Vorname} in die Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Die Klassenkonferenz empfiehlt jedoch aufgrund der bestehenden erheblichen fachlichen Mängel die Wiederholung der Jahrgangsstufe.
{Vorname} steigt nicht in das zweite Schuljahr der Qualifikationsphase der Oberstufe auf, denn eine Zulassung zur Abiturprüfung ist bei dem gegebenen Leistungsstand ausgeschlossen.
{Vorname} steigt nicht in das dritte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase der Oberstufe auf. Denn eine Zulassung zur Abiturprüfung ist bei dem gegebenen Leistungsstand ausgeschlossen. Eine erneute Wiederholung ist nicht möglich.
{Vorname} steigt nicht in das vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase der Oberstufe auf. Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist bei dem gegebenen Leistungsstand ausgeschlossen.
{Vorname} steigt nicht in das vierte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase der Oberstufe auf. Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist bei dem gegebenen Leistungsstand ausgeschlossen. Eine erneute Wiederholung ist nicht möglich.
Die Leistungen im FACH / IN DEN FÄCHERN (HIER FACH/FÄCHER MANUELL EINFÜGEN) WIRD/WERDEN wegen zu geringer Deutschkenntnisse nicht bewertet. Erläuterungen zur Lernentwicklung werden gesondert vorgenommen.
Der Unterricht im Fach/Lernfeld NAME FACH wurde (gegebenenfalls einschränken: „sequenziell“) in Sprache NAME SPRACHE erteilt.
{Vorname Genitiv} momentaner Entwicklungsstand deutet auf einen möglichen dreijährigen Verbleib in der Eingangsphase hin.
{Vorname Genitiv} momentaner Entwicklungsstand deutet auf einen möglichen einjährigen Verbleib in der Eingangsphase hin.
Die Klassenkonferenz empfiehlt einen Antrag der Eltern zur Teilnahme von {Vorname} an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss in der Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule gemäß § 11 Abs. 2 der GymVO. Im Falle einer Nichtversetzung wird {Vorname} aus dem Gymnasium entlassen.
{Vorname} ist aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen.
{Vorname} hat die Jahrgangsstufe 10 ohne Erfolg wiederholt. {Er} ist gemäß § 15 Abs. 2 der GymVO aus der Schule entlassen.
{Vorname} ist aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen.
{Vorname} hat die Jahrgangstufe 9 ohne Erfolg wiederholt. {Er} ist gemäß § 15 Abs. 3 der GymVO aus dem Gymnasium entlassen.
{Vorname} ist aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen.
{Vorname} ist aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 3 des Schulgesetzes aus der Oberstufe entlassen.
DAS FACH / DIE FÄCHER (HIER FACH/FÄCHER MANUELL EINFÜGEN) WURDE / WURDEN epochal unterrichtet.
Die oben angegebenen Noten wurden unter Anwendung der Übertragungsskala gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 ZVO auf der Anforderungsebene des Bildungsgangs zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses erteilt. Die Gleichwertigkeit des Bildungsstandes mit dem Mittleren Schulabschluss wurde festgestellt.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nach vorläufiger Bewertung nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten/Fachbewertungen nicht enthalten.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurde in ALLEN FÄCHERN/IN DEM FACH/IN DEN FÄCHERN (HIER MANUELL EINFÜGEN) auf Prüfungsteile verzichtet, die auf Grund einer körperlich-motorischen Beeinträchtigung nicht erbracht werden können; nämlich (HIER FACH/FÄCHER MANUELL EINFÜGEN). Sie sind in den Fachnoten/Fachbewertungen nicht enthalten.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurde in ALLEN FÄCHERN/IN DEM FACH/IN DEN FÄCHERN (HIER MANUELL EINFÜGEN) auf Prüfungsteile, die ein Sehen voraussetzen, verzichtet; nämlich (HIER FACH/FÄCHER MANUELL EINFÜGEN). Sie sind in den Fachnoten/Fachbewertungen nicht enthalten.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurde in ALLEN FÄCHERN/IN DEM FACH/IN DEN FÄCHERN (HIER MANUELL EINFÜGEN) auf mündliche Leistungen oder Prüfungsteile, die ein Sprechen voraussetzen, verzichtet; nämlich (HIER FACH/FÄCHER MANUELL EINFÜGEN). Sie sind in den Fachnoten/Fachbewertungen nicht enthalten.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurde auf mündliche Präsentationen, auf die Bewertung des Diktats sowie der Rechtschreibung und der Grammatik, bei Fremdsprachen auf Prüfungen zum Hörverstehen und zur Sprechfertigkeit und in musischen Fächern auf Prüfungsteile, die ein Hören voraussetzen, verzichtet.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurden mündliche Präsentationen geringer gewichtet.
Aufgrund der Gewährung von Notenschutz wurden mündliche Präsentationen geringer gewichtet sowie auf die Bewertung des Diktats sowie der Rechtschreibung und der Grammatik, bei Fremdsprachen auf Prüfungen zum Hörverstehen und zur Sprechfertigkeit und in musischen Fächern auf Prüfungsteile, die ein Hören voraussetzen, verzichtet.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nach vorläufiger Bewertung nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten/Fachbewertungen nicht enthalten.
Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet.
Der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 erfolgte mit Vorbehalt. {Vorname} tritt in die Jahrgangsstufe 7 zurück. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 9 erfolgte mit Vorbehalt. {Vorname} tritt in die Jahrgangsstufe 8 zurück. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} wiederholt freiwillig die Einführungsphase.
{Vorname} tritt freiwillig zurück.
{Vorname} tritt freiwillig zurück und wiederholt erstmals die Abiturprüfung.
Die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erfolgte mit Vorbehalt. {Vorname} tritt in die Jahrgangsstufe 9 zurück. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} ist in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} ist nach der Wiederholung der Jahrgangstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} ist nach der Wiederholung der Jahrgangstufe (HIER AKTUELLE JGST. EINTRAGEN) in die Jahrgangsstufe (HIER NACHFOLGENDE JGST. EINTRAGEN) der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} ist nach der Wiederholung der Jahrgangstufe 9 in die Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Im Fach Sport wird keine Zeugnisnote erteilt, weil {Vorname} keine sportmotorischen Leistungen einbringen konnte.
{Vorname} hat im Rahmen des Fachs Sport auch am prüfungsvorbereitenden Unterricht in Sporttheorie teilgenommen.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe 6 überspringt und in die Jahrgangsstufe 7 versetzt wird.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe 7 überspringt und in die Jahrgangsstufe 8 versetzt wird.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe (HIER NACHFOLGENDE JGST. EINTRAGEN) überspringt und in die Jahrgangsstufe (HIER ÜBERNÄCHSTE JGST. EINTRAGEN) versetzt wird.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe 10 überspringt und in die Jahrgangsstufe 11 der Oberstufe versetzt wird.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe 11 der Oberstufe (Einführungsphase) überspringt und in die Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe (1. Jahr der Qualifikationsphase) versetzt wird.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} die Jahrgangsstufe 10 der Oberstufe (Einführungsphase) überspringt und in die Jahrgangsstufe 11 der Oberstufe (1. Jahr der Qualifikationsphase) versetzt wird.
Das FACH (HIER FACH MANUELL EINFÜGEN) wurde nur im ersten Schulhalbjahr unterrichtet.
{Vorname} ist in die Jahrgangsstufe 10 versetzt. Mit dieser Versetzung hat {Vorname} den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.
Die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt mit dem Vorbehalt, dass {Vorname} zum Schulhalbjahr in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss, wenn die Gründe für diesen Vorbehalt weiterhin vorliegen. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe. Wenn am Ende der wiederholten Jahrgangsstufe die Voraussetzungen, die zur Verfügung des Vorbehalts geführt haben, erneut vorliegen, wird {Vorname} in die Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Unabhängig vom oben formulierten Vorbehalt wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium der Erste allgemeinbildende Schulabschluss erworben.
Die Klassenkonferenz empfiehlt jedoch aufgrund der bestehenden erheblichen fachlichen Mängel die Wiederholung der Jahrgangsstufe.
{Vorname} ist in die Einführungsphase der Oberstufe versetzt. Mit dieser Versetzung hat {Vorname} den Mittleren Schulabschluss erworben.
{Vorname} ist in die Einführungsphase der Oberstufe versetzt. Mit dieser Versetzung hat {Vorname} den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.
{Vorname} ist in die Qualifikationsphase der Oberstufe versetzt.
{Vorname} ist in die Qualifikationsphase der Oberstufe versetzt. Mit dieser Versetzung hat {Vorname} den Mittleren Schulabschluss erworben.
{Vorname} ist nicht in die Qualifikationsphase der Oberstufe versetzt.
{Vorname} ist nicht in die Qualifikationsphase der Oberstufe versetzt. Eine erneute Wiederholung ist nicht möglich.
{Vorname} hat die Berechtigung zum Besuch einer Oberstufe erlangt.
Die Versetzung am Gymnasium ist gefährdet. Bei Nichtversetzung wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden oder schwächer werdenden Leistungen die Versetzung am Gymnasium aus. Bei Nichtversetzung wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg ohne Vorbehalt in die Jahrgangsstufe 8 nicht gesichert. (siehe Anlage)
Bei gleichbleibenden Leistungen ist der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 nur unter Vorbehalt voergesehen. Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg nicht gesichert (siehe Anlage).
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden Leistungen den Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 aus (siehe Anlage).
Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 am Gymnasium erneut nicht gesichert. Bei Nichtaufstieg wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 8 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden oder schwächer werdenden Leistungen den Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 am Gymnasium aus. Bei Nichtaufstieg wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 8 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg ohne Vorbehalt in die Jahrgangsstufe 9 nicht gesichert. (siehe Anlage)
Bei gleichbleibenden Leistungen ist der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 9 nur unter Vorbehalt vorgesehen. Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg nicht gesichert (siehe Anlage).
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden Leistungen den Aufstieg in die Jahrgangsstufe 9 aus (siehe Anlage).
Bei schwächer werdenden Leistungen ist der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 9 am Gymnasium erneut nicht gesichert. Bei Nichtaufstieg wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 9 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden oder schwächer werdenden Leistungen den Aufstieg in die Jahrgangsstufe 9 am Gymnasium aus. Bei Nichtaufstieg wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 9 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Bei schwächer werdenden Leistungen ist die Versetzung ohne Vorbehalt in die Jahrgangsstufe 10 nicht gesichert.
Bei gleichbleibenden Leistungen ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 nicht gesichert (siehe Anlage).
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden Leistungen die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 aus (siehe Anlage).
Die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium ist erneut gefährdet. Bei Nichtversetzung wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden oder schwächer werdenden Leistungen die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium aus. Bei Nichtversetzung wird {Vorname} in die Jahrgangsstufe 10 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Im Falle einer Nichtversetzung wird {Vorname} aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 1 und 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen.
Bei gleichbleibenden Leistungen ist die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11) nicht gesichert.
Die Klassenkonferenz schließt bei gleichbleibenden Leistungen die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11) aus.
Die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 ist erneut gefährdet. Im Falle einer Nichtversetzung wird {Vorname} aus der Schule entlassen.
Im Falle einer Nichtversetzung wird {Vorname} aufgrund der Überschreitung der möglichen Dauer des Schulbesuchs gemäß § 18 Abs. 1 und 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes aus der Schule entlassen.
Die Versetzung in die Qualifikationsphase der Oberstufe ist gefährdet.
Der weitere Aufstieg und die Zulassung zur Abiturprüfung sind gefährdet.
Das Bestehen der Abiturprüfung ist gefährdet.
Bei schwächer werdenden Leistungen ist die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11) nicht gesichert.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe 5 wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe 6 wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Im Falle einer erfolglosen Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 erfolgt die Schrägversetzung an die Gemeinschaftsschule.
{Vorname} wiederholt auf Beschluss der Klassenkonferenz die Jahrgangsstufe (HIER AKTUELLE JGST. EINTRAGEN). Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe (HIER AKTUELLE JGST. EINTRAGEN) wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben liegt bei.
{Vorname} wiederholt auf Beschluss der Klassenkonferenz die Jahrgangsstufe 9. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe 9 wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} wiederholt auf Beschluss der Klassenkonferenz die Jahrgangsstufe 10. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe 10 wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} wiederholt auf Beschluss der Klassenkonferenz die Jahrgangsstufe 9. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
Die Klassenkonferenz vom (HIER DATUM EINTRAGEN) hat dem Antrag der Eltern entsprechend entschieden, dass {Vorname} aufgrund der von der Konferenz gewürdigten besonderen Umstände die Jahrgangsstufe 9 wiederholt. Ein ergänzendes Schreiben erläutert die Gründe.
{Vorname} erfüllt die Voraussetzungen für die weitere Abiturprüfung.
Mit dem gegebenen Leistungsstand werden die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung nicht erfüllt. Ein Rücktritt mit Wiederholung des Schuljahres und der Abiturprüfung ist möglich.
Mit dem gegebenen Leistungsstand werden die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung nicht erfüllt. Eine erneute Wiederholung ist nicht möglich.